Welche Kosten entstehen, durch eine Begleitung des Ambulanten Hospizdienstes LebeWohl?
Unser Hospizdienst LebeWohl erfüllt die Fördervoraussetzungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen nach § 39 a Abs. 2 SGB V. Für gesetzlich Versicherte sind daher die Leistungen des Ambulanten Hospizdienstes kostenlos.
Bei Privatversicherungen ist im Vorfeld eine Rücksprache mit der zuständigen privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle sinnvoll. Einige Privatversicherung haben die Leistungen einer ehrenamtlichen Betreuung in ihrem Leistungskatalog verankert.