Hospiz » Finanzierung

Der Aufenthalt, die Pflege und die Begleitung in einem Hospiz sind für die Gäste unentgeltlich. 95 % des Tagesbedarfssatzes werden von den Krankenkassen und anteilig von den Pflegekassen bezahlt.

Die Aufnahme in unserem Hospiz muss vom behandelnden Arzt mit einer Notwendigkeitsbescheinigung verordnet werden. Voraussetzung für den Aufenthalt im Hospiz ist ein bestehender oder beantragter Pflegegrad.

Die Kosten werden durch drei Säulen getragen:

  • Das Hospiz Haus Hörn beteiligt sich mit 5 Prozent des Tagessatzes an den Kosten.
  • Die Pflegekasse beteiligt sich an den noch zu leistenden Kosten mit dem entsprechenden Satz des Pflegegrades.
  • Die Krankenkasse leistet nach Befürwortung der erforderlichen Hospizpflege den Restbetrag.

Falls keine Rezeptgebührbefreiung für die benötigten Medikamente vorliegt, müssen diese Kosten von den Gästen übernommen werden. Bei weiteren Fragen zur Finanzierung wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen.