Gesundheitliche Versorgungsplanung (GVP)

Wir entwickeln in unserem Haus die Hospiz-und Palliativkultur ständig weiter.
Dazu gehört seit 2017 auch das Konzept der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.

Menschen, die in unsere Pflegeeinrichtung einziehen, sind sich bewusst, dass damit ein besonderer Lebensabschnitt beginnt. Mit unserem Beratungsangebot helfen wir Bewohnerinnen dabei, ihre letzte Lebensphase selbstbestimmt zu gestalten. Dafür bieten wir Gespräche zur Entscheidung über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen gemäß § 132g SGB V an.

Damit Ihre Wünsche von unseren Mitarbeitenden in der Pflege und Betreuung umgesetzt werden können, wird ein individuelles, auf Ihre Situation zugeschnittenes und nach unseren Leistungsmöglichkeiten erstelltes Beratungsangebot erarbeitet. Es umfasst medizinisch-pflegerisch, psychosoziale sowie seelsorgerische Aspekte der Versorgung in der letzten Lebensphase.

GVP bedeutet: Sie entscheiden jetzt, was Ihnen später wichtig ist.
GVP heißt: Sie sagen heute: So will ich später versorgt werden!
Dann wissen Ihre Verwandten, Ärztinnen und das Pflegepersonal, was sie tun sollen. Zum Beispiel wenn ich krank bin:
Möchte ich künstlich ernährt oder beatmet werden? Welche Form von Schmerzbehandlung wünsche ich?

Ziel der Gesundheitlichen Versorgungsplanung ist es, alle Bewohnerinnen, An- und Zugehörige, Betreuerinnen und Bevollmächtigte darüber zu informieren, dass eine Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase angeboten wird. Die Inanspruchnahme der gesundheitlichen Versorgungsplanung ist freiwillig und für gesetzlich Versicherte kostenfrei und kann nach Bedarf mehrere Gespräche umfassen und jederzeit verändert und aktualisiert werden. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten und sind insbesondere von niedergelassenen Ärzteinnen, Notärztinnen, Krankenhäusern, ambulanten Hospizdiensten und anderen Institutionen zu beachten.

Behandlungs- und Versorgungsentscheidungen werden so geplant, dass die Betroffenen zuverlässig nach den individuellen Wünschen behandelt werden, vor allem auch dann, wenn sie diese in Notfallsituationen und am Lebensende nicht mehr selbst äußern können.  

Im qualifizierten Gesprächsprozess werden Wünsche, Werte und Grundhaltungen mit Blick auf die medizinisch- pflegerische, psychosoziale und spirituelle Versorgung und Vorstellungen, Fragen und Lebenseinstellungen aufgenommen und ihre Willensäußerungen schriftlich dokumentiert. Auch bereits bestehende rechtliche Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht können besprochen und ggf. aktualisiert werden.

Auch wenn die Bewohnerin sich nicht mehr verbal äußern kann, steht im Beratungsprozess ihr natürlicher bzw. mutmaßlicher Wille vor allen anderen Erwägungen. Bei der Begleitung von Bewohnerinnen mit einem hohen Unterstützungsbedarf (z.B. kognitive Einschränkungen, Demenz im fortgeschrittenen Stadium…) wird der mutmaßliche Wille über Vertrauenspersonen und auch über Beobachtungen und Erfahrungen ermittelt.