Die Kosten für den Aufenthalt im Seniorenhaus teilen sich in drei Kostenbestandteile auf, deren aktuelle Werte Sie der nachfolgenden Preisliste entnehmen können.
Die pflegebedingten Aufwendungen sind für die Bewohnerinnen der Pflegegrade 2-5 gleich. Der ausgewiesene Betrag ist bereits um den Anteil der Pflegekasse reduziert. Dieser Anteil wird von den gesetzlichen Pflegekassen direkt mit dem Haus abgerechnet.
Mit dem Tagessatz für Unterkunft und Verpflegung werden die Personal- und Sachkosten für die Verpflegung sowie die Hausreinigung und Wäscheversorgung bezahlt.
Die Investitionskosten finanzieren den Unterhalt des Gebäudes und entsprechen im Inhalt einer Miete. Je nach Art und Größe eines Zimmers sind sie unterschiedlich hoch.
Zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils sprechen Sie uns gerne an. Gründsätzlich können weitere Kosten durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe gedeckt werden. Genauere Informationen dazu finden Sie hier:
- Information zu Pflegewohngeld und Sozialhilfe
- Zustimmung zur Antragstellung auf Pflegewohngeld (Formular)
Wenn Sie einen Antrag für die Aufnahme in unserem Seniorenhaus stellen möchten, finden Sie nachfolgend einen
- persönlichen Fragebogen als Anfrage- und Aufnahmeformular