Viele ältere Menschen sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Als Leistung der Pflegeversicherung können Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 in diesen Fällen die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, und zwar für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.
Im Haus Hörn bieten wir Ihnen mit unseren zehn Kurzzeitpflegeplätzen diese Möglichkeit. Selbstverständlich stehen auch den Bewohnerinnen der Kurzzeitpflege alle pflegerischen Leistungen, Angebote und Aktivitäten des Hauses zur Verfügung.
In welcher Form und Höhe die Pflegekassen die Kosten übernehmen, finden Sie in unserer Preisliste für die Kurzzeitpflege.
Bei Fragen zur Finanzierung und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an eine unsere Ansprechpersonen.