Betreutes Wohnen » Betreuungs- und Begleitdienst

Was ist der Betreuungs- und Begleitdienst und wie wird dieser Dienst finanziert?

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, dann haben Sie automatisch ein Anrecht auf die darin enthaltenen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Sachmittel können nicht als Pflegegeld an Sie ausgezahlt werden, aber sie verfallen, wenn sie nicht abgerufen werden. An dieser Stelle setzt unser Dienst an: Von Ihrem Pflegegeld wird Ihnen nichts abgezogen und Sie müssen nichts zahlen.

“Die zeitweilige Entlastung der pflegenden Angehörigen
ist eines der wichtigsten Ziele dieses Angebotes.”

Was leistet der Betreuungs- und Begleitdienst für Sie?

Der Betreuungs- und Begleitdienst nach § 45b, Sozialgesetzbuch XI, unterstützt Sie

  • in der Haushaltsführung,
  • beim Einkaufen und Aufräumen,
  • bei Haushaltsangelegenheiten,
  • beim Putzen, Staubsaugen etc..

Weiterhin können unsere Mitarbeiterinnen Ihnen

  • Vorlesen und
  • Post, Wäsche oder Sonstiges sortieren.

Die Begleitung zu

  • Veranstaltungen, Einkaufen oder zum
  • Friedhof kann der Betreuungs-  und Begleitdienst ebenfalls übernehmen.

Es soll auch immer Zeit sein für:

  • Gespräche, Spiele, Unterhaltungen, Spaziergänge.

Wie wird dieser Dienst koordiniert?

Es besteht die Möglichkeit, über das Pluspunkt Begegnungszentrum, das diesen Dienst koordiniert, über das Haus Hörn die Sachmittel als haushaltsnahe Dienstleistungen (Wäsche- und Wohnungsreinigung) und unseren neuen Betreuungs- und Begleitdienst abzurufen. Sowohl in unserem Betreuten Wohnen, als auch in der Umgebung von Haus Hörn ist dieser Dienst abrufbar.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind flexibel und belastbar, besitzen eine gute Auffassungsgabe und lassen sich gern auf ihre Klienten ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der Lage Notfälle zu erkennen und entsprechend zu handeln. Die jungen Menschen sind über die gGmbH Haus Hörn versichert und werden durch eine Sozialarbeiterin betreut.

Auch in diesem Arbeitsfeld gilt ein Verschwiegenheitsgebot und es muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Das bedeutet für Sie, dass sie sich nicht sorgen müssen, Fremde in ihr Haus zu lassen.

Wann und wie lange Sie dieser Dienste bedürfen, bestimmen Sie selber!

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie uns gerne anrufen, anschreiben oder einen Termin vereinbaren.